Funktionen und Organisation politischer Parteien
Die politische Partizipation in Deutschland wird maßgeblich durch Parteien geprägt. Parteien erfüllen dabei vier zentrale Funktionen für das politische System: die Auswahl-, Vermittlungs-, Legitimierungs- und Interessenausgleichsfunktion.
Definition: Die Auswahlfunktion bezeichnet die Aufgabe der Parteien, geeignetes politisches Personal für öffentliche Ämter auszuwählen und vorzubereiten.
Die Vermittlungsfunktion stellt sicher, dass eine Verbindung zwischen dem Souverän denBu¨rgern und seinen Repräsentanten hergestellt wird. Dies ist ein wesentlicher Aspekt der Politischen Partizipation im Grundgesetz. Die Legitimierungsfunktion rechtfertigt das politische System gegenüber den Bürgern, während die Interessenausgleichsfunktion dafür sorgt, dass verschiedene gesellschaftliche Interessen gebündelt und ausgeglichen werden.
Das Parteienprivileg im Grundgesetz Art.21GG verleiht den Parteien besondere Schutz- und Bestandsgarantien. Ein Verbot ist nur durch das Bundesverfassungsgericht möglich, wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist und aggressiv-kämpferisch gegen die Demokratie vorgeht.